Brustwarzenrekonstruktion im Tattoo-Studio auf Kosten der Krankenkasse?

Interessanter Artikel der krankenkasseninfo.de

Nach einem Urteil des Landessozialgerichts München muss eine gesetzliche Krankenkasse unter bestimmten Umständen die Kosten für die Pigmentierung der Brustwarze, die so genannte Brustwarzenrekonstruktion, durch ein Tatto-Studio übernehmen. Nämlich genau dann, wenn die Kasse zu lange mit einer Antwort wartet.